Die schweren Baumaschinen haben gleich am 25ten oder 26ten Februar die Straße beschädigt. Aber dadurch sieht man sehr gut, wie viel Wasser hier generell im Boden ist und nach oben drückt.

Wir sind gespannt auf die für den Wohnpark ausgearbeiteten Entwässerungspläne.

 

Die Yamakawastiftung Lebenswertes Hohenberg hat am 27.2.2025 eine "vorsorgliche Beweissicherung" bei den umliegenden Gebäuden durchführen lassen, aber keine Feuchtigkeitsmessung. Auch auf ausdrückliche Bitte besorgter Anwohner lehnt sie diese ab. Warum?

 

Kanalbau

                                                                                                                             die große, alte, den Anwohnern auch als Wind- und Sichtschutz

                                                                                                                              dienende Hecke wurde dem Erdboden gleichgemacht

hier biegt der Kanal ab, geht quer über den Peuntweg und zwischen zwei Häusern durch, über die Wiesen zur Eger

 

Interessant. Das von oben kommende Rohr knickt rechtwinklig ab. Es wirkt sehr schmal. Zu klein.

 

Nach wie vor haben wir keine Antwort bekommen auf die Fragen:

 

- welche Mengen an Oberflächenwasser zusammenkommen würden bei einem durchschnittlichen Regen, einer länger anhaltenden Regenperiode bzw. bei Starkregenfällen oder Schneeschmelze, und wo und wie es gesammelt werden würde. (Von 1,364 ha).

 

- welche Wassermengen der Kanal zur Eger insgesamt (inklusive des zusätzlichen Wassers aus den vorhandenen Straßensinkkästen entlang des Planungsgebietes) im Schnitt und zu Spitzenzeiten bewältigen müßte.

 

Wir sind gespannt auf die für den Wohnpark ausgearbeiteten Entwässerungspläne!

                         das Rohr geht quer über die Wiese                                                                                  zur Eger

 

und dort fließt das Wasser - per offizieller Definition ABWASSER - dann einfach so den steilen erdigen Abhang hinunter in die Eger oder wie?

 

Die Eger, nachgewiesener Lebensraum der Bach- bzw. Flußmuschel (Punkt "Akuelles"), Grenzfluß zu Tschechien, unseres Wissens nach Bestandteil des Schutzgebietsnetz Natura 2000 - Flora-Fauna-Habitat Gebiets-Nr. 5838-302 - Eger- und Röslautal - unmittelbar angrenzend an das tschechische Naturschutzgebiet Rathsam.

 

Problematisch sind "Eingriffe in die Fließgewässer sowie Überdüngung und vermehrter Schwebstoffeintrag. Dies alles führt zur Verstopfung der Sand- und Kieszwischenräume in der Gewässersohle und Sauerstoffmangel, so dass die Jungmuscheln dort absterben. Fast alle noch bestehenden Flussmuschelvorkommen sind deswegen hoffnungslos überaltert, Jungmuscheln kommen kaum noch hoch."

 

Und das im Abwasser aus den Sinkkästen enthaltene Streusalz würde nicht nur die Larven töten, sondern auch die Muscheln.

 

auch hier wurde dem Projekt im Weg stehendes Gebüsch beseitigt

 

 

Die Vorarbeit.

 

 

 

Nur damit dann auf diesem feuchten Nordhang überhaupt gebaut werden kann.

 

Die schiere Dimension des Projekts Kanal zur Eger erschließt sich aus Fotos nicht. Deshalb ein kleines Video dazu.
Beginnend von der Einmündungsstelle des Kanals am Fuße der hohen Fichten, quer über die Wiese zu den kleinen alten Siedlungshäuschen im Peuntweg, und dann der Schwenk hinauf zu Flurnummer 513 und Brandweg.

Leider schweigt sich die Stiftung über die Kosten dieser zwangsläufig erforderlichen Vorarbeit aus.

 

Aber ungeachtet deren Höhe - angesichts des eingesetzten Materials, der Maschinen und Arbeiter, Planer etc muß sie beträchtlich sein - sie geben berechtigten Anlaß zu der Frage:

 

Warum dieser Aufwand und diese Kosten, nur um dann, danach, Projekt Wohnpark Yamakawa auf der 513 realisieren zu können?

 

An anderer Stelle hätten 4 Mietsblöcke bzw. 24 Wohnungen um ein Vielfaches kostengünstiger gebaut werden können. Mit gleichzeitig ungleich mehr Vorteilen für die künftigen Bewohner. Und ohne derart massiven Schaden für die bereits hier lebenden Menschen und die Natur anzurichten. Das eingesparte Geld hätte für viele positive Projekte im Namen der Stiftung verwendet werden können.

 

16 Millionen Euro gibt Frau Kazuko Yamakawa.

 

Tituliert als "Geschäftsfrau mit Herz und Verstand".

 

Für die hier wohnenden Menschen, deren Heimat, Lebensart, Lebensqualität, Gesundheit und deren Seelenfrieden, für die Natur hier, und die Wesen darin, hat sie kein Herz.  Sie hat es nicht einmal für nötig gehalten, rein höflichkeitshalber auf die ihr während ihres Besuchs im Oktober 2024 zur "Spatenstichzeremonie" übermittelten, sehr persönlichen Briefe zu reagieren.

 

Hohenberger Bürgermeister Hoffmann selbst sagt, es ist Frau Kazuko Yamakawa, die auf der Bebauung von Flurnummer 513 besteht.

 

Warum besteht sie darauf?

 

 

Am 02.06.2025 fuhr morgens ein Bagger quer über die Wiese zur Einmündungsstelle des Kanalrohrs an die Eger und arbeitete da.

 

Wir haben nicht nur das Wasserwirtschaftsamt Hof umgehend informiert. 

 

Wasserwirtschaftsamt Hof antwortete am 04.06.2025, wir schrieben zurück

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wenn wir es richtig verstehen, hat sich das Wasserwirtschaftsamt Hof auf die Expertise der Regierung von Oberfranken / oberen Naturschutzbehörde verlassen.

 

"Entsprechend der von der Regierung von Oberfranken in Auftrag gegebenen 'Zusammenstellung der Bachmuschelvorkommen in Oberfranken – Stand 2024' wurden in der Eger, abgegrenzt von der Massemühle bis zur Mündung der Röslau in die Eger, an 17 untersuchten Stellen keine Muscheln gefunden."

 

Vielleicht möchte sich das Wasserwirtschaftsamt Hof unserer Frage anschließen: Wer hat wann und wo wie nach Muscheln gesucht?

 

Wie wir Herrn Minister Glauber schrieben - "Man sagt uns, dieses oder jenes wäre nicht festgestellt worden. Aber wer hat wann und wo geprüft?


Und wer in Wunsiedel oder Hof oder Bayreuth oder München möchte überhaupt von sich behaupten, er wisse über die Situation vor Ort besser Bescheid als Menschen, die seit Jahrzehnten, teils in zweiter oder dritter Generation, hier inmitten der Natur und mit der Natur leben?"

 

Wie dem auch sei.

 

Fakt ist, dass in der Eger Muscheln leben. Und zwar nicht nur ein überalterter vergreister "Rest"Bestand. Nein. Wir haben Jungmuscheln unterschiedlichen Alters dokumentiert.

 

Sie wissen nun dank uns davon.

 

Und Sie wissen, dass durch den "Yamakawakanal" große Mengen Niederschlagwasser, per Definition Abwasser, vom Plangebiet selbst plus noch dazu das Abwasser aus den Sinkkästen um das Plangebiet herum - Stichwort Streusalz / Chlorid - in den Lebensraum der Muscheln eingeleitet werden sollen.

 

In ein Natura 2000 Flora-Fauna-Habitat, unmittelbar angrenzend an das tschechische Naturschutzgebiet Rathsam.

 

Sie wissen, dass durch die sehr - spezielle Gestaltung der "Einmündungsstelle" das Abwasser zwangsläufig noch dazu immense Mengen von Schwebstoffen in die Eger reißen würde.

 

Allein durch die aktuellen Baggaerarbeiten seit dem 02.06.2025 - wir haben Sie sofort in Kenntnis gesetzt - sind zwangsläufig bereits viele Schwebstoffe hineingelangt.

 

"Entscheidend für den Erhalt der Muschelbestände ist die Reduzierung von Sedimenteinträgen aus dem gesamten Einzugsgebiet." Jegliche "neuen" zusätzlichen Einträge - wie durch diesen Kanal - sind demzufolge ein absolutes No-Go.

 

Wie wir Herrn Minister Glauber schrieben: Die Angelegenheit ist ernst.

 

"Falls das StMUV nicht tätig werden will, geben Sie uns bitte einfach eine kurze Info. Dann wenden wir uns umgehend nach Berlin. Und Brüssel."

 

Sie sagen
"Der zuständige Flussmeister wird im Zuge der Bauarbeiten eingebunden und wird sich die Einleitungsstelle noch einmal ansehen."

Wann hat er sich die Einleitungsstelle das erstemal angesehen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

"Natura 2000-Gebiete

werden durch Art. 6 der FFH-Richtlinie einem strengen Schutzregime unterstellt. " 

 

"Für einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung besteht (vgl. EuGH, Urteile C-404/09, C-141/ 14, C-461/14). (...)  Die zuständige Behörde ist in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um diesen (eingetretenen wie drohenden) Verschlechterungen entgegenzuwirken (EuGH, C-127/02)."

 

Wohnpark Yamakawa würde nicht nur zu einer Verschlechterung des Schutzgebietes führen. Er würde die Muschelpopulation in der Eger auslöschen.

 

"Für unsere Gewässer sind die Fluss- und Teichmuscheln von großer Bedeutung, da jedes einzelne Tier stündlich bis über 40 Liter Wasser durch ihre Filtervorrichtung strömen lässt. Würden die Muscheln eines Gewässers vernichtet, würde das biologische Gleichgewicht stark gestört werden."

 

Fluß- bzw. Bachmuschel, bundesweit in der Roten Liste in der Kategorie 1 als "vom Aussterben bedroht" geführte Tiere. Eine Art nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die in der gesamten EU unter Schutz steht. EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Schutzprogramme zu entwickeln und spezielle Schutzgebiete auszuweisen.

 

Die Frage steht im Raum: Wann nun kommt die zuständige Behörde ihrer Pflicht nach? 

 

Bis dato haben wir von keiner der von uns informierten Behörden eine Rückmeldung bekommen. Von keinem Amt, von keiner Organisation, keinem Verein. Weder ein "Danke für den Nachweis für Muscheln in der Eger im Bereich Hohenberg" noch ein "Wir würden uns gerne selbst von den Muscheln überzeugen, haben Sie die nächsten Tage Zeit für einen kurzen Ortstermin?

 

Juvenile Muscheln reagieren auf stoffliche Belastungen empfindlich. Natriumchlorid, Nitrat und andere Substanzen sind für sie toxisch, Muscheln zählen zu den "chloridempfindlichen Schutzgütern".

 

Und durch Erosion eingetragene Bodenteilchen sind besonders schädlich. "Die resistenteren Alttiere können sich zwar noch fortpflanzen, (...) aber die hochempfindlichen Jungmuscheln sterben nach dem Verlassen des Wirtsfisches im Bachgrund ab."

 

Eingriffe in den Fluß und Sedimenteinträge führen zum Absterben der Jungmuscheln.

 

An der Einmündungsstelle des Yamakawa-Kanals fanden aktuell massive Erdarbeiten unmittelbar am Flußufer statt.

 

Ergänzung 08.07.2025 

 

Man sagt uns, bei den auf unseren Fotos gezeigten Muscheln könnte es sich möglicherweise auch um die Malermuschel (Unio pictorum) handeln.

So benannt, weil man früher die Muschelschalen als Behältnis zum Anmischen von Farben in der Malerei verwendete.

 

Wie die Flußperlmuschel (Margaritifera margaritifera) ist die Malermuschel in der Roten Liste Deutschlands aufgeführt, beide Großmuscheln fallen in die Kategorie „Arten der besonderen Verantwortung Deutschlands“, gehören zu den 40 Arten des Bundesprogramms zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 

"Großmuscheln wie die Malermuschel (Unio pictorum) und die Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) gehören nicht nur deutschland-, sondern auch weltweit zu den stark gefährdeten und vom Aussterben bedroh­ten Arten und sind daher als Verantwortungsarten von besonderem nationalen Interesse."

 

Beide Muschelarten sind zudem als „kulturhistorisch bedeutend“ eingestuft.

 

Kulturhistorisch - wie passend zu einem kleinen historischen Sechsämterstädtchen wie Hohenberg--

 

Wobei es natürlich völlig irrelevant ist, welche Muschel in der Eger lebt.

"Würden die Muscheln eines Gewässers vernichtet, würde das biologische Gleichgewicht stark gestört werden." Dies würde eine eindeutige Verschlechterung des FFH 2000 Gebietes bedeuten - das gesamte komplexe Ökosystem würde geschädigt und grenzübergreifend auch unsere tschechischen Nachbarn betreffen.

 

Das völlige Desinteresse der einschlägigen Behörden und Ämter an den Muscheln in der Eger bei Hohenberg ist befremdlich und bedenklich.

 

Oktober 2025

Die obere Naturschutzbehörde - Regierung von Oberfranken - bestätigt, dass "aktuell weder Teich- noch Bachmuscheln zwischen Massemühle und Grenze nach Tschechien leben." Auch keine Flußperlmuscheln.

 

Gemäß ihrer Fachleute sind die hier lebenden und von uns dokumentierten Muscheln Malermuscheln. 

 

Die obere Naturschutzbehörde ist trotz unserer ausdrücklichen Bitte nicht daran interessiert, herausfinden, wo Muscheln leben. Sie will von uns nicht wissen, wo in der Eger wir die Muscheln dokumentiert haben. 

 

Das LfU - das Bayerische Landesamt für Umwelt - ignoriert unsere Emails überhaupt. 

 

LfU und obere Naturschutzbehörde / Regierung von Oberfranken nehmen wissentlich in Kauf, dass Muscheln von ahnunglosen Leuten zertreten / zerquetscht werden. Eventuell sogar entnommen und / oder absichtlich verletzt oder getötet. Denn nicht jeder würde mit einer Muschel so achtsam umgehen wie wir: sie für ein schnelles Foto nur einmal kurz aus dem Wasser lüpfen. Da uns niemand geglaubt hat, dass in der Eger bei Hohenberg Muscheln leben - Bach/Flußmuscheln, wie wir anzunehmen gezwungen waren - mußten wir einen Fotobeweis erbringen. Damit endlich ein Amt / eine Behörde die Muscheln offiziell zur Kenntnis nehmen kann. Ihren genauen Lebensraum feststellen. Und sie dort schützen.

 

Was weder LfU noch obere Natuschutzbehörde Mitte Oktober 2025 zu tun gewillt ist.

 

Wir gehen mit der oberen Natuschutzbehörde konform: Wissen ist eine Holschuld.

 

Aber, so extrem selten wie Muscheln in unseren Flüssen geworden sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass Leute nicht unbedingt mit deren Vorhandensein rechnen. Und deshalb den Grund eines Flusses nicht erst absuchen, bevor sie hineinwaten, oder eine Furt mit ihren Fahrzeugen nutzen.

 

Offizielle Hinweisschilder am Flußufer wären hilfreich. Ein Bericht in der lokalen Presse. Anderen Medien.

 

Damit würde die obere Naturschutzbehörde nicht nur einerseits Muschelleben retten, sondern andererseits Leute vor unabsichtlich begangenen Ordnungswidrikeiten bzw. Straftaten bewahren, denn, wie sie mitteilt:

 

"Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Verbotes zur Zerstörung von Lebensräumen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, BNatSchG) ist dies im Falle der betroffenen Muschelarten i.d.R. subsidiär gegenüber sonstigen Verboten der Gewässerverunreinigung. Im konkreten Fall einer Muschelentnahme, tritt die "Zerstörung" üblicherweise dann eher als Nebenhandlung zur eigentlichen - verbotenen - Entnahme der Muscheln in den Hintergrund. Insoweit ist das generelle Verbot, wilde Tiere der besonders geschützten Arten zu Fangen eher der praktische Knackpunkt. Eine grundsätzliche Prüfung, ob eine solche Handlung sanktionierbar (als Ordnungswidrigkeit oder Straftat) wäre, erfolgt erst durchs Ordnungsamt bzw. die Staatsanwaltschaft. Ob eine Unwissenheit im konkreten Fall eine Strafe abwenden kann wird dann dort geprüft. Generell muss der Bürger allerdings selbst die Verantwortung über sein Handeln gegenüber der Natur übernehmen und sich dabei auch informieren. Konkret gelten die Verbote für alle heimischen Muschelarten. Lediglich im Rahmen von gewissen Rechtsbereichen (z.B. an den Schnittstellen zum Baurecht oder dem Fischereirecht) dürfte man Muscheln entnehmen, verletzen oder töten. Als reine interessierte Privatperson sieht das Gesetz hier i.d.R. keine Rechtfertigung."

 

 Und was die Einleitung von Abwasser in die Eger angeht: 

 

"Im Hinblick auf das Niederschlagswasser kann ich dort auf die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Hof und der unteren Naturschutzbehörde verweisen. Hier wurde festgestellt, dass der Eintrag des Niederschlagswassers nicht schädlich ist. " 

 

Niederschlagswasser.

"Bei Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Definition um Abwasser (§54 Wasserhaushaltsgesetz)."

 

Über den neuen Kanal soll nicht nur das Niederschlagswasser des Plangebietes selbst, sondern auch das Wasser aus den Straßensinkkästen um das Planungsgebiet herum in die Eger geleitet werden. In dem von Streusalz über Benzin und Öl und Gülle und Zigarettenkippen und was immer Anwohner einfach in einen Gulli kippen etc. alles mögliche enthalten ist. Dazu angesammelte Erde, Grünrückstände - wie oft leert / reinigt die Stadt Hohenberg ihre Sinkkästen? - also Schwebstoffe, die auch den robustesten Muscheln schaden. 

 

Eine einzige Zigarettenkippe kann 1000 Liter Wasser verseuchen.

 

Der zuständige Flußmeister hat die Einleitungsstelle gesehen und für gut befunden?

 

Der Bericht des Wasserwirtschaftsamtes liegt vor. Kann man auch den der unteren Naturschutzbehörde bekommen?

 

Und erfahren: Von was für Stoffen im Wasser der Straßensinkkästen, außer Streusalz, ist die untere Natuschutzbehörde 

ausgegangen, in welchen Mengen?  Wie wird sichergestellt, dass nicht noch anderes in die Sinkkästen und somit die Eger gelangt?

 

Wenn wir die obere Naturschutzbehörde richtig verstanden haben, geht sie,  gehen Wasserwirtschaftsamt und untere Naturschutzbehörde davon aus, dass alles Wasser aus den Straßensinkkästen um das Planungsgebiet herum vom "Niederschlagswasser" des Planungsgebietes selbst derart verdünnt wird, dass es unschädlich ist. (Stichwort Verschlechterungsverbot.) 

 

Wie wird sichergestellt, dass dem tatsächlich so ist, dass also die Verdünnung in der Praxis so funktionieren wird wie in der Theorie angenommen?

 

We wird festgestellt, wann die als unschädlich angenommenen Mengen überschritten werden? Und wie wird dann verfahren?

 

Und wozu überhaupt der Kanal?

Wir haben die Bestätigung der Kläranlage Arzberg. 

 

"die Stadt Hohenberg hat ein Kontingent von 2.000 EGW, davon sind 1.086 Einwohner an die Kläranlage angeschlossen.

Es sind also noch genügend Reserven für die Stadt Hohenberg vorhanden. Für den Neubau des Wohnparks Yamakawa bestehen von unserer Seite aus keinerlei Bedenken.

Das hinzukommende Abwasser kann ohne Probleme von der Kläranlage Arzberg aufgenommen werden."

 

 

Stattdessen wird es hier ungefiltert und ungereinigt und ohne Sandfang in ein FFH-Gebiet geleitet, das unmittelbar an ein tschechisches Naturschutzgebiet grenzt.